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Seit 01.05.2012 ist sie da! Die neue RVS 05.05.42 für Autobahnbaustellen!

Bisher in der RVS nicht geregelt war die Absicherung bei Sofortmaßnahmen z.B. bei Unfallstellen. Neu ist die zusätzliche Absicherung von Warnleitanhängern am Pannenstreifen mit drei Warnschwellen und einer Extraleuchte. Auch bei Fahrstreifensperren wurden neue Standards eingeführt.

Die Richtlinie gilt auf Autobahnen und kreuzungsfreien Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen und mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung (Schnellstraßen). Insgesamt 25 Regelpläne sieht die neue RVS für Arbeitsstellen von längerer Dauer vor. Für Arbeitsstellen von kürzerer Dauer gibt es 14 standardisierte Vorschreibungen für Sicherungen.
Beispielhaft stellen wir einige Änderungen vor:

Zusätzliche Vorwarnung am Pannenstreifen

Weil es häufig Kollisionen mit Warnleitanhänger am Pannenstreifen gab, ist künftig als zusätzliche Sicherungsmaßnahme das Auflegen von drei Warnschwellen vor Fahrstreifensperren vorgeschrieben. Diese Warnschwellen werden zusätzlich durch einen Leitkegel mit Blink- oder Blitzleuchte vorangekündigt.

Breitenbeschränkungen auch überkopf anzeigen

Bei länger dauernden Baustellen entfällt bei der Sperre eines Fahrstreifens (Fahrstreifenabbau) künftig das Überholverbot. Die Verkehrszeichen „vorgeschriebene Fahrtrichtung“ im Bereich der Lauflichtanlage sind nicht mehr notwendig. Neu ist auch, dass Breitenbeschränkungen zusätzlich oberhalb des Fahrstreifens („überkopf“) angebracht werden müssen.

Siehe hierzu auch www.verkehrssicherheit.at/wissenswertes/beitrag_45.html

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